
Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassse
Secret Breast: Die Erst- und Folgenversorgung nach Brustamputation bedarf der ärztlichen Rezeptierung von ihrem Gynäkologen oder Onkologen. Bitte beachten Sie, dass die Zuzahlungspflicht auch bei Befreiung nicht aufgehoben ist.
Vollständig erstattet wird
- die Stoffprothese aus der Klinik
- die Silikon-Vollprothese / das Silikon-Ausgleichsteil als Erstausstattung und danach alle zwei Jahre eine Ersatzprothese
Einen Zuschuss in Höhe von ca. 40 EUR gibt es
- für zwei Erstversorgungs-BHs, die Sie in der Klinik erhalten
- für zwei Spezial-BHs und für einen Spezialbadeanzug als Erstausstattung
- danach jährlich für zwei Spezial-BHs und alle zwei (bis drei) Jahre für einen Spezialbadeanzug
Den genauen Zuschuss-Betrag können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Er variiert ja nach Krankenkasse und Bundesland.
Patientinnen mit einer Privaten Krankenversicherung empfehlen hinsichtlich der Erstattungskosten mit ihrer privaten Krankenversicherung Rücksprache zu halten.
Wichtig: bei extremer Gewichtsveränderung kann auch zwischendurch eine neue Brustvollversorgung (mit Vollprothese oder Ausgleichsteil, Spezial BHs und Spezialbademode) verordnet werden. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin müssen dann die Gewichtsveränderung dokumentieren und bestätigen.
Rezeptierung:
Damit die Rezeptierung korrekt erfolgt halten Sie vorher Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt und dem versorgenden Sanitätshaus.






